Gewährung von Beihilfen bei Katastrophenschäden

Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche aufgrund des Hochwassers Schäden am Gebäude erlitten haben, werden ersucht, sich umgehend mit der Gemeindeverwaltung unter 02235/86213-29 in Verbindung zu setzen, um die erforderlichen Kontakt- und Adressdaten bekannt zu geben. Die Gemeinde muss dann entsprechend der vorgegebenen Richtlinien eine Schadenserhebungskommission einsetzen, die dann vor Ort die Schäden besichtigt und das konkrete Schadensausmaß mit einem Sachverständigen festlegt. Diese Daten werden anschließend dem Land NÖ zur Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden übermittelt.

Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter: Katastrophenbeihilfe für Private – Förderung – Land Niederösterreich (noel.gv.at)