Ihre persönliche „Amtliche Wahlinformation“ wird Ihnen im Dezember automatisch zugesandt!
Bitte bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, weil die Wahlmitarbeiter nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen müssen.
Sie sind am 26. Jänner 2025 ortsabwesend, aus gesundheitlichen Gründen verhindert oder im Ausland?
Dann beantragen Sie eine Wahlkarte über „Meine Wahlkarte„.
Sie können den Antrag sofort stellen, die Ausstellung der Wahlkarten durch die Gemeinde beginnt jedoch erst nach Erhalt der Drucksorten Anfang Jänner.
Die Zustellung der beantragten Wahlkarten erfolgt somit auch frühestens ab Anfang Jänner mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse.
Wenn Sie per Briefwahl wählen, muss die Wahlkarte bis spätestens 26. Jänner 2025 um 06:30 Uhr bei der Gemeinde (Postkasten) einlangen.
Die unterfertigte und zugeklebte Briefwahlkarte kann aber auch während der Öffnungszeiten des Wahllokales im zuständigen Wahlsprengel durch Boten oder persönlich abgegeben werden.
TIPP:
Es besteht aber auch die Möglichkeit einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte (frühestens ab dem 07. Jänner 2025), so können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt am Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.
Die persönliche Antragstellung ist bis Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr am Gemeindeamt möglich.