Schneeräumung im Gemeindegebiet
Aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals auf die Verpflichtung der Grundeigentümer im Falle von Schneefall und Glatteis hinweisen: * Die Verpflichtung besteht von 06.00 bis 22.00 Uhr! * Die Straßenverkehrsordnung (StVO – §93) enthält dafür genaue Regelungen: – Straßenränder, Gehsteige und dazugehörige Stiegen müssen bei Schnee und Glatteis geräumt und bestreut werden. – Die Räum- … Weiterlesen