Bachbett des Neubaches wird ausgebaggert – Material am Damm zwischengelagert (Stand per 21.11.2024)

Nachdem die Verklausungen des Neubaches entfernt und die Dämme größtenteils vom Bewuchs befreit wurden, wird nun als weiterer Schritt das Bachbett ausgebaggert. Dabei wird das Schilf entfernt, das Bachbett tiefer gelegt und verbreitert, sodass der Wasserdurchfluss verbessert wird. Da beim letzten Hochwasser durch den starken Bewuchs und den daraus resultierenden Verklausungen das Wasser nur verzögert abfließen konnte, ist dies eine enorm wichtige Maßnahme, um die Funktion des Baches bei einem eventuellen, zukünftig auftretenden Hochwasser besser zu gewährleisten.

Aus umwelttechnischen Gründen muss das vom Bachbett ausgebaggerte Material vorübergehend im Dammbereich des Baches zum Trocknen zwischengelagert werden, damit das enthaltene Wasser wieder in das Gewässer zurückfließen kann. Erst nach ein paar Monaten darf das getrocknete Material dann als Dünger aufgebracht oder in Deponien entsorgt werden. Daher ersuchen wir seitens der Gemeindevertretung um Verständnis, dass entlang des Dammbereiches diese Materiallagerungen für ein paar Monate erforderlich sind.

Der Neubach ist im Eigentum der Republik Österreich, die Instandhaltung des Neubaches wurde vom Land NÖ dem „Schwechat – Wasserverband“ übertragen, dem die Instandhaltungspflicht obliegt. Von der Abteilung WA3 des Landes NÖ und dem Schwechat  – Wasserverband wurden diese wichtigen Maßnahmen in Absprache mit der Marktgemeinde Himberg beauftragt.

Weitere Anmerkungen:

Das „illegal“ abgelagerte Material bei der Velmer Furth zur Geländeerhöhung, wodurch sich das Hochwasser nicht auf die Ackerflächen ausbreiten konnte, wurde im Auftrag von Bürgermeister Ernst Wendl mittlerweile von einer Fachfirma entfernt.

Seitens der Marktgemeinde Himberg wurden festgestellte Schäden an Hochwasserschutzeinrichtungen sowie weitere erhaltungsbedingte Maßnahmen dem Wasserverband zur Beseitigung gemeldet.

Bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha gab es kürzlich einen Abklärungstermin mit den zuständigen Juristen des Wasser- und Forstrechtes, um zukünftige weitere Maßnahmen hinsichtlich Sicherstellung und Gewährleistung einer einwandfreien Instandhaltung der Hochwasserdämme und -einrichtungen herbeizuführen.

Eine Wasserableitung aus dem Retentionsbecken beim Tannhäuserring (Rückführung in den Neubach) nach einem Hochwasser wurde ebenfalls besprochen. Hier ist ein Projekt eines Ziviltechnikers in Abstimmung mit der Wasserrechtsbehörde des Landes NÖ auszuarbeiten und einzureichen. Die Möglichkeit eines Einbaues eines Abflussrohres in den Neubach mit einer sogenannten „Froschklappe“ erscheint als mögliche prüfbare Variante.

Durch das letzte Hochwasserereignis ergeben sich noch viele offene Fragen. Diese werden wir gemeinsam mit der Wasserrechtsbehörde abklären und die notwendigen Schlüsse und Maßnahmen daraus ziehen.

Mit den Feuerwehrkommandanten und -stellvertreter und der Gemeinde wurde ein Brainstorming durchgeführt, wo die offenen aktuellen Themen betreffend Hochwasser zusammengefasst und zur Klärung an die Behörden weitergeleitet werden. Ebenfalls wurde mit den Feuerwehren eine Evaluierung von diversen Krisensituationen besprochen. Diese sollen zukünftig durch Krisenübungen untermauert werden.